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Am 27.02.2020 werden zwei Freundinnen am Flughafen und auf der Arbeit vom BKA abgefangen, um ihnen an Ort und Stelle DNA abzunehmen. Der richterliche Beschluss beschuldigt sie der Brandstiftung an Autos der Deutschen Bahn vor etwa zehn Jahren. Danach werden den zwei Betroffenen zehntausende Seiten Akten zugesandt. Diese umfassen Ermittlungsverfahren aus über 15 Jahren, davon sind einige eingestellt. Die hier geschilderten Inhalte beruhen ausschließlich auf den uns vorliegenden Akten. Gegen die Beschuldigten und ihr Umfeld wird jahrelang ermittelt. Sie werden in immer neuen Bezugsrahmen zu Verdächtigen, Beschuldigten, und zu “geistigen Brandstifterinnen”.
Das BKA versuchte ein §129-Verfahren zu eröffnen (“Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung”), was nach Kenntnisstand der Akteneinsicht im April 2020 von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde. Trotz zehntausender Seiten gibt es große Lücken.